Wettbewerbsbedingungen | www.BayWa-Cup.de


Die FLVW-Service GmbH veranstaltet im Auftrag des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen e.V. („FLVW“) und in Kooperation mit der BayWa AG von September 2012 bis Juli 2013 einen Wettbewerb unter dem Namen „BayWa Cup – Tor Deines Lebens“ („Wettbewerb“) für alle im Verbandsgebiet ansässigen Personen. Die Preise werden von der FLVW-Service GmbH und der BayWa AG gemeinsam zur Verfügung gestellt.
Wettbewerbsinhalt Wie kann abgestimmt werden?
Wer kann teilnehmen? Was kann man gewinnen?
Wie erfolgt die Bewerbung? Wo und wann erfolgt die Siegerehrung?
Wann ist Bewerbungsschluss? Was ist rechtlich zu beachten?
Wie werden die Gewinner ermittelt? Kontakt

Wettbewerbsinhalt
Im Rahmen des Wettbewerbs wird monatlich das außergewöhnlichste, spektakulärste und schönste geschossene Amateur-Tor ermittelt und prämiert. Die Tore müssen aufgezeichnet und auf der Internetseite www.baywa-cup.de hochgeladen werden. Nach einer Vorauswahl durch eine unabhängige Jury werden bis zu fünf Einsendungen zum Online-Voting gestellt und ein Monatssieger ermittelt und prämiert. Zum Wettbewerbsende wird aus den Monatssiegern der Jahressieger ebenfalls mittels Online-Voting ermittelt und der Torschütze sowie dessen Mannschaft und Verein prämiert.

Die Teilnahme am Wettbewerb richtet sich nach den folgenden Bedingungen:

Wer kann teilnehmen?
Es können ausschließlich Tore natürlicher Personen aus dem Verbandsgebiet des FLVW („Torschütze“) für die Teilnahme am Wettbewerb gemeldet und deren Video hochgeladen werden. Das Hochladen eines Videos kann ebenfalls nur durch eine natürliche Person ("Melder") erfolgen. Eine Meldung kann jeder Fußballinteressierte (z.B. Zuschauer, aktive Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Vereinsverantwortliche und Vertreter der Medien) vornehmen. Die Bewerbung erfolgt online unter www.baywa-cup.de oder auf dem postalischen Weg.

Die Teilnahme minderjähriger Melder kann nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten gewährt werden. Das Online-Bewerbungsformular muss von der im Formular genannten Person selbst oder mit deren ausdrücklichem Einverständnis ausgefüllt werden. Eine Person darf sich pro Monat nur einmal mit einem Video anmelden. Ein Video darf nur einmal im Wettbewerb vertreten sein. Für die Teilnahme am Wettbewerb werden seitens des FLVW oder der FLVW-Service GmbH keine Gebühren, Teilnehmergelder etc. erhoben.

Den Meldern muss die Zustimmung der im Video abgebildeten Personen, insbesondere des Torschützen oder bei minderjährigen Torschützen, die Einwilligung von dessen Erziehungsberechtigten, vorliegen (siehe auch „Was ist rechtlich zu beachten?“).


Wie erfolgt die Bewerbung?
Melder nehmen am Wettbewerb teil, indem sie das Online-Bewerbungsformular auf der Website www.baywa-cup.de vollständig ausfüllen sowie das Video auf der gleichen Website hochladen. Das Video muss eine Torszene von Spielern eines westfälischen Amateurvereins zeigen. Das Tor muss in einem Pflichtspiel (ausgenommen Alte Herren), Pokalspiel oder bei einem beim zuständigen Staffelleiter des jeweiligen Fußballkreises offiziell angemeldeten Freundschaftsspiel oder Hallenturnier geschossen worden sein. Zulässig sind die Altersklassen D-Junioren bis Alte Herren in allen Ligen bis einschließlich Regionalliga. Das Tor muss nicht in dem Monat geschossen worden sein, in dem es hochgeladen wurde, sondern lediglich aus der aktuellen Saison 2012/2013 stammen. Die Cliplänge darf max. 30 Sekunden betragen.

Auf dem Online-Bewerbungsformular müssen folgende Daten angegeben werden:

  • Vor- und Nachname des Melders
  • Verein des Melders *freiwillig
  • vollständige Postanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Melders
  • valide E-Mail-Adresse des Melders
  • Telefonnummer des Melders *freiwillig
  • Spielbegegnung und Spieltag
  • Spielklasse
  • Datum des Spiels
  • Altersbereich
  • Beschreibung der Torszene (beispielsweise Spielminute, Spielstand zum Zeitpunkt des Tores, Vorarbeit etc.)
  • Vor und Nachname des Torschützen
  • Verein des Torschützen
  • vollständige Postanschrift des Torschützen (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) *freiwillig
  • valide E-Mail Adresse des Torschützen *freiwillig
  • Telefonnummer des Torschützen *freiwillig

Die Angabe der Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern dient primär der Benachrichtigung der Teilnehmer über einen Gewinnerfolg (siehe zu den anzugebenden Daten auch die Datenschutzerklärung)
Alternativ zur Online-Bewerbung ist die postalische Einsendung des ausgefüllten Bewerbungsformulars (das Bewerbungsformular steht auf der Website www.baywa-cup.de zum Download bereit oder kann über die FLVW-Service GmbH bezogen werden) sowie des Videos auf CD an die folgende Adresse der FLVW-Service GmbH möglich:

FLVW-Service GmbH
Stichwort „Tor Deines Lebens“
Jakob-Koenen-Straße 2
59174 Kamen

Bitte beachten Sie den abweichenden Bewerbungsschluss im Falle der postalischen Einsendung.
(siehe Datenschutzbestimmungen)

Wann ist Bewerbungsschluss?

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat September:
30.09.2012 für Onlinebewerbungen und 28.09.2012 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat Oktober:
31.10.2012 für Onlinebewerbungen und 28.10.2012 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat November:
30.11.2012 für Onlinebewerbungen und 28.11.2012 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat Dezember:
31.12.2012 für Onlinebewerbungen und 28.12.2012 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat Januar:
31.01.2013 für Onlinebewerbungen und 28.01.2013 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat Februar:
28.02.2013 für Onlinebewerbungen und 25.02.2013 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat März:
31.03.2013 für Onlinebewerbungen und 28.03.2013 für postalische Bewerbungen.

Bewerbungsschluss für den Wettbewerbsmonat April:
30.04.2013 für Onlinebewerbungen und 28.04.2013 für postalische Bewerbungen.

Für das Tor des Jahressiegers gibt es keinen Bewerbungsschluss, da aus den jeweiligen Monatssiegern der Jahressieger per Online-Voting ermittelt wird.

Für postalische Bewerbungen ist das Datum des Poststempels maßgeblich.


Wie werden die Gewinner ermittelt?

Aus allen rechtzeitig vor Bewerbungsschluss eingehenden Bewerbungen wählt eine unabhängige Jury, bestehend aus Vertretern des FLVW, der FLVW-Service GmbH und der BayWa AG, monatlich bis zu fünf Videos aus, die im Folgemonat auf der Website www.baywa-cup.de eingestellt und für die nachfolgend dargestellten Zeiträume zum Online-Voting zur Ermittlung des Monatssiegers freigegeben werden:

Voting Monatssieger September
10.10.2012 bis 31.10.2012

Voting Monatssieger Oktober
09.11.2012 bis 30.11.2012

Voting Monatssieger November
10.12.2012 bis 31.12.2012

Voting Monatssieger Dezember
10.01.2013 bis 31.01.2013

Voting Monatssieger Januar
08.02.2013 bis 28.02.2013

Voting Monatssieger Februar
10.03.2013 bis 31.03.2013

Voting Monatssieger März
09.04.2013 bis 30.04.2013

Voting Monatssieger April
10.05.2013 bis 31.05.2013

Die FLVW-Service GmbH behält sich das Recht vor, eingesandte Videos, die noch nicht nominiert wurden, auch zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. beispielsweise im Folgemonat, zum Online-Voting bereit zu stellen.

Das Video, für das per Online-Voting die meisten Stimmen eingehen, gewinnt. Sollten mehrere Videos die gleiche Anzahl an Stimmen erhalten, entscheidet das Los. Der Monatssieger wird am dritten Werktag des auf das Ende des Online-Votings folgenden Monats unter der Newsrubrik auf der Website www.baywa-cup.de bekannt gegeben.

Nach Ende des Wettbewerbs wird aus allen Monatssiegern der Jahressieger ebenfalls per entsprechendem Online-Voting im folgenden Zeitraum ermittelt.

Voting Jahressieger 2012/2013
09.06.2013 bis 30.06.2013

Der Jahressieger wird auf der Siegerparty am 19. Juli 2013 bekannt gegeben und geehrt. Pro Mannschaft ist die Teilnahme an der Siegerparty auf maximal 20 Personen begrenzt.

Wie kann abgestimmt werden?

An den Online-Votings können auch nicht im Verbandsgebiet ansässige Personen teilnehmen, so dass die Spieler die Möglichkeit haben, Menschen aus ihrem Umfeld zu mobilisieren und auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen.

Jede abstimmende Person („Voter“) kann einmal pro Monat seine Stimme für das Video seiner Wahl abgeben. Jeder Voter muss sich vor der Teilnahme am Online-Voting registrieren. Bei der Registrierung ist eine valide E-Mail-Adresse und ein Passwort anzugeben. Anschließend erhält der Voter eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung. Nach Aktivierung des Links ist die Registrierung abgeschlossen. Wenn der Voter nicht entsprechend auf diese Nachricht reagiert, werden die Registrierungsdaten automatisch nach 48 Stunden gelöscht. Die Registrierung setzt die vollständige Anerkennung dieser Bedingungen durch Ankreuzen einer entsprechenden Checkbox voraus. Jeder Voter darf sich nur einmal anmelden. Die Verwendung sogenannter Wegwerf- oder Einweg-E-Mail Adressen (wie z.B. Trashmail, Hushmail etc.) ist untersagt. Gleiches gilt für die mehrfache Stimmabgabe unterschiedlicher Personen von demselben Computer: Um einen Missbrauch im Sinne einer Mehrfachabstimmung einer Person zugunsten eines Videos zu vermeiden, wird die IP-Adresse temporär gespeichert. Andere Personen, die den Computer ebenfalls nutzen (z.B. im gleichen Haushalt) und abstimmen wollen, müssen die erforderlichen Felder in der erweiterten Eingabemaske korrekt auszufüllen und eine valide E-Mail-Adresse angeben (siehe zur Datenerhebung und -speicherung auch die Datenschutzerklärung ).

Will ein Voter an der monatlichen Verlosung eines Fußballtrikots teilnehmen (siehe „Was kann man gewinnen?“), muss er die hierfür erforderlichen Angaben bei der Registrierung als Voter machen.


Was kann man gewinnen?
Monatssieger

 

Torschütze:
Alle Monatssieger erhalten einen Pokal, ein adidas Trainingstop und einen Apple iPod shuffle im Gesamtwert von ca. 120,00 Euro.
Mannschaft:
Alle Mannschaften der Monatssieger erhalten einen Barzuschuss für die Mannschaftskasse in Höhe von 1000,00 Euro.
Verein: Alle Vereine der Monatssieger erhalten einen Warengutschein der BayWa AG im Wert von 500,00 Euro.
Melder:

Alle Melder, deren Videos seitens der Jury zum Online-Voting freigegeben werden, erhalten zwei Tickets eines westfälischen Clubs der Bundesliga oder der 2. Bundesliga im Gesamtwert von bis zu 80,00 Euro. Die Zuteilung der Tickets erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Tickets dürfen grundsätzlich nur vom jeweiligen Melder persönlich genutzt werden. Eine nicht autorisierte Weitergabe an Dritte, insbesondere ein Weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken oder bei Internetauktionshäusern (z.B. Ebay), ist untersagt. Hier verweist die FLVW-Service GmbH ausdrücklich auf die jeweiligen Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungenhier der Clubs, welche sie sich jeweils zu Eigen macht.


Alle Melder der Monatssieger erhalten ein iPad 3 im Wert von ca. 480,00 Euro (Stand August 2012). Falls im Wettbewerbszeitraum ein neues iPad entwickelt werden sollte, erhalten die Melder der Monatssieger weiterhin das iPad 3.

Voter: Unter allen Votern wird monatlich ein Fußballtrikot im Wert von ca. 60,00 Euro verlost.

 


Jahressieger
Torschütze: Der Jahressieger des Wettbewerbs erhält einen Gutschein der Jochen Schweizer GmbH im Gesamtwert von 400,00 Euro.
Mannschaft: Die Mannschaft des Jahressiegers erhält einen Barzuschuss im Gesamtwert von ca. 2.500,00 Euro für eine Saisonabschlussfahrt.
Verein: Der Verein des Jahressiegers erhält einen Warengutschein der BayWa AG im Wert von 2.000,00 Euro.

Verlosung:
Unter allen Monatssiegern werden während der Siegerparty im Juli 2013 getrennt voneinander in 2 Verlosungsrunden ein Trikotsatz im Wert von ca. 400,00 Euro sowie 10 Fußbälle im Wert von ca. 300,00 Euro verlost. An der Verlosung nehmen nur bei der Siegerparty anwesende Mannschaften teil. Der Jahressieger ist von der Verlosung ausgeschlossen.


Eine Barauszahlung der Gutscheine und Preise ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.


Wo und wann erfolgt die Siegerehrung?
Die monatliche Siegerehrung findet im Vereinsheim des Vereins des jeweiligen Monatssiegers statt. Hierzu wird zeitnah nach der Bekanntgabe des jeweiligen Monatssiegers ein Termin zwischen der FLVW-Service GmbH, dem jeweiligen Kreisvorsitzenden, dem BayWa-Vertreter vor Ort, dem Monatssieger, seinem Verein und dem Melder koordiniert. Für die Ausrichtung und Organisation der Siegerehrung vor Ort ist der jeweilige Verein des jeweiligen Monatssiegers zuständig.

Die Siegerehrung des Jahressiegers findet im Rahmen einer Siegerparty vorraussichtlich am 19. Juli 2013 im Movie Park Germany in Bottrop-Kirchhellen statt. Das Datum und der Veranstaltungsort kann zu einem späteren Zeitpunkt durch die FLVW-Service GmbH geändert werden. Alle Monatssieger werden zu diesem Event vom FLVW eingeladen und von der FLVW-Service GmbH zu gegebener Zeit entsprechend informiert.


Was ist rechtlich zu beachten?

Ordnungsgemäße Teilnahme

  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist an die korrekte Übersendung des vollständig ausgefüllten Online-Bewerbungsformulars und die Anerkennung dieser Bedingungen gebunden.

 

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Rechte am eingesendeten Video
  • Der jeweilige Melder versichert, dass ihm sämtliche Rechte, insbesondere etwaige Bild- und Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sowie Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige Immaterialgüterrechte, an den eingesandten Texten, Bildern und/oder Videos zustehen bzw. er zur uneingeschränkten Nutzung und Sublizenzierung berechtigt ist sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

  • Sollten Dritte gegenüber dem FLVW, der FLVW-Service GmbH und/oder der BayWa AG Ansprüche wegen Verletzung etwaiger Bild-, Persönlichkeits- oder Namensrechte der abgebildeten Personen, Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstiger Immaterialgüterrechte an den eingesandten Texten, Bildern und/oder Videos geltend machen oder sollten FLVW, die FLVW-Service GmbH und/oder der BayWa AG wegen eines sonstigen Rechtsverstoßes im Zusammenhang mit den eingesandten Texten, Bildern und/oder Videos eines Melders in Anspruch genommen werden, wird der jeweilige Melder den FLVW, die FLVW-Service GmbH und/oder die BayWa AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freistellen, es sei denn, den Melder trifft kein Verschulden. Der Melder hat im Falle der Haftung auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Sollte der FLVW, die FLVW-Service GmbH und/oder die BayWa AG aufgrund des Hochladens von Inhalten durch den Melder in Anspruch genommen werden, so ist der betroffene Melder in jedem Fall verpflichtet, dem FLVW, der FLVW-Service GmbH und/oder der BayWa AG unverzüglich, wahrheitsgemäß und umfassend alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Prüfung von behaupteten Ansprüchen und eine Verteidigung erforderlich sind. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall entsprechend, dass der FLVW und/oder die FLVW-Service GmbH wegen eines durch den Melder zu verantwortenden Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Clubs der Bundesliga oder der 2. Bundesliga in Anspruch genommen werden.

  • Mit der Anmeldung zum Wettbewerb räumt der Melder der FLVW-Service GmbH, dem FLVW und der BayWa AG unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Bewerbungsformular gemachten Angaben in Bezug auf den Beschreibungstext, die Bilder und/oder Videos in sämtlichen Medien, insbesondere Printmedien, Plakatwerbung, PR-Maßnahmen, Radio, Fernsehen und dem Internet, zu veröffentlichen. § 23 Abs. 2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. Er versichert, dass auch die im Video abgebildeten Personen, mit dieser Veröffentlichung einverstanden sind (siehe oben „Rechte am eingesendeten Video“).

 

  • Der FLVW und die FLVW-Service GmbH sind im Rahmen des Wettbewerbs berechtigt, die Videos der Melder an die BayWa AG, weiterzugeben.

 

  • Es dürfen keine gegen geltendes Recht oder den Jugendschutz verstoßenden Inhalte, insbesondere rassistischer, sexueller oder Gewalt verherrlichender Natur, hochgeladen werden.

Sonstiges
  • Der Veranstalter kann Torschützen und/oder Meldern und/oder Votern die Teilnahme am Wettbewerb, die Nutzung von www.baywa-cup.de verbieten und Torschützen und/oder Melder und/oder Voter ausschließen, wenn sie (1) versuchen, auf andere als in diesen Bedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen (z.B. unerlaubte Hilfsmittel, Manipulationsversuche), (2) versuchen, den Wettbewerb zu stören (z.B. Spamming, Verstoß gegen gute Sitten), (3) Bestimmungen dieser Bedingungen missachten oder (4) unsportliches Verhalten zeigen (z.B. Bewerbung mit gestellten oder manipulierten Toren).

 

  • Die FLVW-Service GmbH behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, aufzuschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die FLVW-Service GmbH insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard-/ und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durch- bzw. Weiterführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Melders und/oder Torschützen verursacht wird, kann die FLVW-Service GmbH von diesem Teilnehmer den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

  • Die FLVW-Service GmbH und der FLVW haften nicht für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen, für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs ergebenden Folgen.

 

  • Die FLVW-Service GmbH und der FLVW, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Wettbewerbsziels gefährden und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, insbesondere der Bewerbungsunterlagen, bei Störung der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände.

 

  • Der FLVW und die FLVW-Service GmbH sind berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen im Falle technischer und/oder rechtlicher Notwendigkeit mit Zustimmung der Melder und/oder Torschützen zu ändern, sofern die Änderung für die Melder und/oder Torschützen unter Berücksichtigung deren Interessen zumutbar ist. In einem solchen Fall werden die geänderten Bedingungen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die im Rahmen der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Wird diesen neuen Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail widersprochen, so gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Wird fristgemäß widersprochen, sind der FLVW und die FLVW-Service GmbH berechtigt, dem betroffenen Melder und/oder Torschützen die Teilnahme am Wettbewerb sowie die Nutzung der Website ab dem Zeitpunkt zu untersagen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird im Rahmen der Änderungsmitteilung hingewiesen.

 

  • Ausführliche Informationen zum Datenschutz und über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb mitgeteilten personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung [LINK EINFÜGEN].

 

  • Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

  • Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung wird durch solche Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen undurchsetzbar oder unvollständigen Regelung am nächsten kommt.

Kontakt: FLVW-Service GmbH, Stephanie Kröck, Tel.: 02307/ 371-602, E-Mail: info@baywa-cup.de